ASV Interaktiv
ASV Rechtlich
|
|
| Samstag, 27. März 2010 um 08:14 Uhr |
|
Geänderte Landesfischereiverordnung
Aktuell gibt es einige gravierende Änderungen in der Landesfischereiverordnung auf die wir hier einmal aufmerksam machen möchten. Die weitreichendste Änderung betrifft den §19 der LFischVO. Hier geht es um die Aalfischerei. So ist der Aal am Hochrhein ab sofort bis einschliesslich 31.12.2012 ganzjährig geschont ! Danach wird es dann eine Schonzeit sowie ein geändertes Schonmass geben. Zusätzlich wurden die Schonmasse und Schonzeiten einiger Fische geändert. So gilt zB. für den Hecht ab sofort eine verkürzte Schonzeit vom 15. Februar bis zum 15. Mai, eine Verkürzung um zwei Wochen also. Für die Bachforelle gilt im Rhein ab sofort ein Mindestmass von 35cm.
§ 19
Für den Aal gelten folgende Schonzeiten und Mindestmaße:
Bitte beachtet auch die geänderte Schonzeiten-Tabelle |

